Wir spezialisieren uns auf den Bau von altersgerechten Wohngemeinschaften mit ambulanter Betreuung für 12 Bewohner:

    

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Die Idee der ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft, wurde aus dem Bedarf der fehlenden Selbstbestimmtheit im Alter geboren. 

Im Alter lebt es sich in einer Gemeinschaft einfach ruhiger und sicherer. Man weiß, es gibt einen Nachbarn der immer, auch im Notfall, da ist.

Bedingt durch die Sonderform fällt die Wohngemeinschaft grundsätzlich nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine privat genutzte Wohnimmobilie.

Das Gebäude entspricht den Vorschriften für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften. 


Definition "Senioren-Wohngemeinschaft"